Allgemeine Reisebedingungen ARB
Anja Zihlmann und Benjamin Nurgenc GbR
1. Geltungsbereich/ Begriffsbestimmungen
1.1 Die Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) gelten für alle Angebote, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise oder Veranstaltung von Anja Zihlmann und Benjamin Nurgenc GbR als Gesamtheit dem Kunden (m/w/d) angeboten werden.
1.2 Wird nachfolgend der Begriff “Reise” verwendet, sind damit Reisen und Veranstaltungen gemeint. Mit dem Begriff “Veranstalter”oder “ars eco lab” ist die Anja Zihlmann und Benjamin Nurgenc GbR gemeint.
1.3 In diesen ARB wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit seiner Anmeldung für eine Reise, dem Buchungsauftrag, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Abschluss erfolgt auf der Grundlage der Ausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser ARB. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-mail, Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle Mitreisenden, die in der Reiseanmeldung aufgeführt werden. Der Kunde haftet für deren Vertragsverpflichtungen, sowie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) nach den gesetzlichen Vorgaben. Nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB oder auf Wunsch des Kunden übersendet der Veranstalter die Reisebestätigung in Papierform per Post.
2.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, die Annahme erklärt.
2.4 Bei Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde füllt alle benötigten Felder des Anmeldeformulars aus. Innerhalb des Formulars kann der Kunde jederzeit Angaben korrigieren oder löschen. Falls der Kunde den Buchungsprozess abbrechen möchte, kann er einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann der Kunde die Buchung abschließen, indem er auf den Button “verbindlich buchen” klickt. Mit dem Buchungsabschluss entsteht eine Kostenpflicht. Der Kunde hat vor Abgabe seines Buchungsauftrags dafür Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Mit der Buchung hat der Kunde noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrags entsprechend seiner Buchung. Der Vertrag kommt erst mit der Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit (Name, Adresse, Daten etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen ars eco lab mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.6 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die im Fernabsatz (z.B. Internetseite) angebotenen Pauschalreisen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen hat (nicht: Internetbuchung) und entsprechende mündliche Verhandlungen dort nicht aufgrund vorhergehender Terminvereinbarungen durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden.
3. Bezahlung
3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung, der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann.
3.2 Abweichend von Ziffer 3.1 kann der Reisepreis in voller Höhe für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, sofern die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung beinhaltet und der Reisepreis 500 EUR nicht überschreitet.
3.3 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn abgeschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheins sofort zu begleichen.
3.4 Kommt der Kunde der Zahlungen der fälligen Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, ist ars eco lab berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 belasten.
4. Leistungen
4.1 Die von ars eco lab im Einzelnen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung, die der Reise zugrunde liegt.
4.2 Beschriebene Tier- Pflanzen- oder Pilzbeobachtungen können nicht garantiert werden. Es handelt sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Lebewesen, deren Verhalten nur eingeschränkt vorhersehbar ist. Falls keine Sichtung erfolgt, ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
5. Preis- und Vertragsänderungen
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen. Die Erhöhung des Reisepreises kann aus folgenden, tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Gründen entstehen: a) Eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, c) Eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Ist dies der Fall, informiert der Veranstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) über die Preiserhöhung, deren Berechnung und Gründe. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Auf die Verpflichtung von ars eco lab zur Preissenkung nach Ziffer 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für ars eco lab führen. Der Mehrbetrag ist durch den Veranstalter zu erstatten, wenn der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt hat. Tatsächlich entstandene Kosten für den Verwaltungsaufwand darf ars eco lab von dem zu erstattenden Mehrbetrag abziehen, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind.
5.3 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar und deutlich zu informieren. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie vor Reisebeginn mitgeteilt wird und diesen Anforderungen entspricht.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Veranstalter kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihm bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden.
Bei erheblichen Änderungen einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder bei erheblichen Abweichungen von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, durch einen nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand, gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4. Dies bedeutet: ars eco lab kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass er (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung gilt nach Ablauf einer von ars eco lab nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist als angenommen.
5.5 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ars eco lab den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt des Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zu erklären.
6.2 Bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und Reisebeginn, dem Reisepreis der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, in Prozent des Reisepreises.
Folgende Entschädigungspauschalen sind je nach Rücktrittszeitpunkt festgelegt:
Für Pauschalreisen in Prozent des Reisepreises:
Bis 57 Tage vor Reisebeginn 25 %
- bis 43. Tag vor Reisebeginn 30%,
- bis 29. Tag vor Reisebeginn 40 %,
- bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
- bis 8. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Gesonderte Reisebedingungen gelten für unsere Reise:
Kunst-Natur-Retreat im Wendland. Es gelten folgende Entschädigungspauschalen:
Bis 61 Tage vor Reisebeginn 25 %
- bis 43. Tag vor Reisebeginn 30%,
- bis 29. Tag vor Reisebeginn 40 %,
- bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
- bis 8. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der geforderten Pauschalen. ars eco lab behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen einen konkret berechneten, ggf. höheren Entschädigungsanspruch geltend zu machen. In diesem Fall kann der Veranstalter die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnen und begründen.
6.3 Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
7. Umbuchungen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch vom Veranstalter nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen, so werden die dafür tatsächlich anfallenden individuellen Kosten berechnet. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,- pro Person an. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. War die Umbuchung erforderlich, weil der Veranstalter dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gab, ist die Umbuchung kostenfrei.
8. Rücktritt und Kündigung durch ars eco lab
8.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt und wurde auf die Frist binnen derer der Rücktritt des Veranstalters möglich ist hingewiesen, so kann ars eco lab wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl innerhalb der folgenden festgelegten Fristen vom Vertrag zurücktreten:
28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen,
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
8.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er an der Erfüllung des Vertrages aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist. Nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes hat der Veranstalter den Rücktritt zu erklären.
8.3 Tritt der Veranstalter nach 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden dem Kunden zurückerstattet.
8.4 Bei einem Rücktritt aus oben genannten Gründen übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
9. Kündigung und Ausschluss wegen besonderer Umstände
9.1 Ohne Einhaltung einer Frist kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2 Die Reiseleitung ist berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen, wenn der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung beschriebenen Anforderungen der Reise erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist.
9.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss nach Ziffer 9.1 oder 9.2 behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, anrechnen lassen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Haftung und Haftungsbeschränkung
10.1 Die vertragliche Haftung von ars eco lab für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schäden nicht schuldhaft von ars eco lab oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
10.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sofern diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge,Theaterbesuche, etc.) gekennzeichnet sind, oder Leistungen, die der Kunde direkt, ohne Vermittlung des Reiseveranstalters, gebucht und in Anspruch genommen hat.
10.3 Bei der Buchung von Fremdleistungen wie Versicherungen, Bahnfahrkarten oder Flügen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel einer Reise unverzüglich der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist dort um Abhilfe zu ersuchen. Die Kontaktdaten der Reiseleitung sind den Reiseunterlagen zu entnehmen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel beim Veranstalter an dessen Sitz (Anschrift unten) anzuzeigen.Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Veranstalter hat den Reisemangel zu beseitigen, wenn der Kunde Abhilfe fordert. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder die Abhilfe unmöglich ist. Durch das Erbringen einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung kann der Veranstalter Abhilfe schaffen. Falls der Veranstalter die Beseitigung des Mangels verweigern kann und der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, so hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern möglich. Jedoch ist sie nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.2 Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn durch einen Mangel eine Reise erheblich beeinträchtigt wird und der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Dafür empfehlen wir die Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail). Die Bestimmung einer Frist durch den Kunden ist nur dann nicht notwendig, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Kündigt der Kunde den Vertrag, so behält der Veranstalter, hinsichtlich der erbrachten und noch zu erbringenden Reiseleistungen zur Beendigung der Pauschalreise, den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die Ansprüche des Kunden bleiben nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB unberührt.
12. Anzeige von Gepäckverlust oder Gepäckverspätung
12.1 Bei Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust des Kunden bei Flugreisen, muss der Kunde dies unverzüglich mittels einer schriftlichen Verlust- oder Schadensanzeige (P.I.R.) bei der zuständigen Fluggesellschaft vor Ort anzeigen. Für das Geltendmachen von Schadensersatz ist bei Gepäckverlust oder -Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks, bei der Fluggesellschaft die Schadensanzeige zu stellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter gegenüber unverzüglich anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
13.1 Der Kunde wird vom Veranstalter über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste; Covid-19-Maßnahmen), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, informiert. Zudem informiert der Veranstalter über die ungefähre Dauer, mit der für die Beschaffung etwaiger Dokumente gerechnet werden muss.
13.2 Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung und die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen alle daraus erwachsenen Nachteile zu Lasten des Kunden, außer wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
13.3 Wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Beschaffung von Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung beauftragt hat, haftet der Veranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der Dokumente, es sei denn der Reiseveranstalter verletzt eigene Pflichten schuldhaft.
13.4 Der Reisende ist verpflichtet, sich über die Informationen des Veranstalters nach Ziffer 13.1 hinaus rechtzeitig zu informieren. Dies betrifft den Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen. Des Weiteren ist ggf. ärztlicher Rat einzuholen. Der Veranstalter verweist auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
14. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
14.1 Nach EU-VO Nr. 2111/05 ist ars eco lab verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht zum Zeitpunkt der Buchung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so ist der Veranstalter oder Vermittler verpflichtet, die Fluggesellschaft zu nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis über die Identität der Fluggesellschaft/-en erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Unter dem Link: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en finden Sie eine von der EU veröffentlichte Liste der Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben.
15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält der Veranstalter die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage bzw. der Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden die Daten nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde kann seine gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit abrufen, über sie Auskunft verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen lassen, ihre Verarbeitung einschränken lassen, ihrer Verarbeitung widersprechen, sie übertragen lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Sind die Daten für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich oder ist ihre Speicherung gesetzlich zulässig, werden die Daten gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, wenn dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@ars-eco-lab.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder ars eco lab unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2 Mit einer Nachricht an info@ars-eco-lab.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
16. Schlussbestimmungen und Hinweise
16.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ars eco lab findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser ARB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser ARB zur Folge.
16.3 Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäische Kommission zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für Reisevertäge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, findet der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.
17. Reiseveranstalter
Anja Zihlmann und Benjamin Nurgenc GbR
Oldachstraße 24, 22307 Hamburg
Tel.: +49 (0) 1781618106
info@ars-eco-lab.com
www.ars-eco-lab.com
Geschäftsführer*in: Anja Zihlmann, Benjamin Nurgenc
Steuernummer: 43/669/04528
Haftpflichtversicherung: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Geltungsbereich der Versicherung: Weltweit, mit Ausnahme von USA und Kanada.
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Stand 15.06.2025